Zum Hauptinhalt springen

Allgemeinen Geschäfts­bedingungen

Teil A: Allgemeiner Teil

Der Rosenkranz Scherer GmbH | Lammert Scherer GmbH | Zentner Scherer GmbH

1. Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle elektronisch, telefonisch, per Brief, per Telefax, per E-Mail oder durch persönlichen Kontakt (ausgenommen sind Bestellungen über unseren Onlineshop (www.scherervital.de) mit der Rosenkranz Scherer GmbH | Lammert Scherer GmbH | Zentner Scherer GmbH übermittelten Bestellungen durch Kunden. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Abweichende entgegenstehende oder ergänzende AGB’s oder kundenseitige Bestimmungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.

2. Vertragsschluss 

Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn ein Auftrag des Kunden durch Rosenkranz Scherer GmbH | Lammert Scherer GmbH | Zentner Scherer GmbH angenommen wurde. Die Rosenkranz Scherer GmbH | Lammert Scherer GmbH | Zentner Scherer GmbH nimmt den Auftrag an, indem dem Kunden entweder eine Auftragsbestätigung (per Fax, E-Mail oder Briefpost) übermittelt oder die bestellte Ware ausgeliefert wird.

In Prospekten, Anzeigen, der Homepage oder vergleichbaren Medien enthaltene Angaben der Rosenkranz Scherer GmbH | Lammert Scherer GmbH | Zentner Scherer GmbH sind – auch bezüglich der Preisangaben – unverbindlich. 

3. Lieferung

Die Lieferung der bestellten Waren/Dienstleistungen erfolgt schnellstmöglich. 

Liefertermine oder Lieferfristen sind – soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart werden – unverbindlich.

Für eventuelle Lieferverzögerungen, bedingt durch Produktions- und/oder Lieferverzögerung von Zulieferanten und daraus resultierende Folgen, sowie resultierend aus höherer Gewalt übernehmen die Firmen Rosenkranz Scherer GmbH | Lammert Scherer GmbH | Zentner Scherer GmbH keine Haftung. Die Lieferung erfolgt durch persönliche Übergabe oder per Paketdienst. Auf ausdrücklichen Wunsch und Risiko des Kunden auch mit anderen Transportdiensten.

4. Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware übergeben wurde oder die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist bzw. zwecks Versendung das Unternehmen des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

5. Preise, Zahlungsmodalitäten, Abnahme, Verzug und Eigentumsvorbehalt 

5.1 Die angegebenen Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein. Soweit zwischen Vertragsabschluss und dem Lieferdatum mehr als vier Monate liegen, gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise.

5.2 Die Rosenkranz Scherer GmbH | Lammert Scherer GmbH | Zentner Scherer GmbH behalten sich vor, gegebenenfalls Abschlagszahlungen und/oder Kautionen, sowie Vorauskasse zu verlangen.

5.3.1 Alle Rechnungen der Rosenkranz Scherer GmbH sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Abschlagszahlungen und/oder Kautionen sind sofort zahlbar. In jedem Fall ist die Zahlung in bar oder auf ein von der Rosenkranz Scherer GmbH benanntes Konto zu entrichten. Danach kommt der Käufer in Verzug. Bei Zahlungsverzug erhebt die Rosenkranz Scherer GmbH eine Mahngebühr in Höhe von € 5,00 bei Mahnstufe 1 und eine Mahngebühr in Höhe von € 10,00 bei Mahnstufe 2. Die Rosenkranz Scherer GmbH behält sich das Recht vor, die Forderung ab der dritten Mahnstufe dem Inkassobüro Creditreform Bad Homburg zur Realisierung zu übergeben, wodurch weitere erhebliche Kosten zu Lasten des Käufers entstehen.

5.3.2 Alle Rechnungen der Lammert Scherer GmbH sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Abschlagszahlungen und/oder Kautionen sind sofort zahlbar. In jedem Fall ist die Zahlung in bar oder auf ein von der Lammert Scherer GmbH benanntes Konto zu entrichten. Danach kommt der Käufer in Verzug. Bei Zahlungsverzug erhebt die Lammert Scherer GmbH eine Mahngebühr in Höhe von € 5,00 bei Mahnstufe 1, bei Mahnstufe 2 belaufen sich die Mahngebühren auf € 10,00 und bei Mahnstufe 3 belaufen sich die Mahngebühren auf €15.  Die Lammert Scherer GmbH behält sich das Recht vor, die Forderung ab der dritten Mahnstufe dem Inkassobüro Creditreform Bad Homburg zur Realisierung zu übergeben, wodurch weitere erhebliche Kosten zu Lasten des Käufers entstehen.

5.3.3 Alle Rechnungen der Zentner Scherer GmbH sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Abschlagszahlungen und/oder Kautionen sind sofort zahlbar. In jedem Fall ist die Zahlung in bar oder auf ein von der Zentner Scherer GmbH benanntes Konto zu entrichten. Danach kommt der Käufer in Verzug. Bei Zahlungsverzug erhebt die Zentner Scherer GmbH eine Mahngebühr in Höhe von € 5,00 bei Mahnstufe 1, bei Mahnstufe 2 belaufen sich die Mahngebühren auf € 10,00 und bei Mahnstufe 3 belaufen sich die Mahngebühren auf €15. Die Zentner Scherer GmbH behält sich das Recht vor, die Forderung ab der dritten Mahnstufe dem Inkassobüro Creditreform Offenbach zur Realisierung zu übergeben, wodurch weitere erhebliche Kosten zu Lasten des Käufers entstehen.

5.4 Der Auftraggeber ist zur Abnahme der Kaufsache verpflichtet. Die Abnahmeverpflichtung ist als Hauptleistungspflicht im Gegenseitigkeitsverhältnis sofort zu erfüllen.

5.5 Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware im Eigentum der Rosenkranz Scherer GmbH.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug ist die Rosenkranz Scherer GmbH berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware zurückzuverlangen.

5.6 Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware im Eigentum der Lammert Scherer GmbH.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist die Lammert Scherer GmbH berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware zurückzuverlangen.

5.7 Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware im Eigentum der Zentner Scherer GmbH.   

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist die Zentner GmbH berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware zurückzuverlangen.

5.8 Eigentumsvorbehalt

5.8.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen, die Rosenkranz Scherer GmbH | Lammert Scherer GmbH | Zentner Scherer GmbH gleich aus welchem Rechtsgrund gegen den Kunde jetzt oder künftig zustehen, Eigentum von Rosenkranz Scherer GmbH | Lammert Scherer GmbH | Zentner Scherer GmbH (Vorbehaltsware). Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen. 

5.8.2 Bei Zugriffen Dritter (insbesondere: Gerichtsvollzieher) auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von Rosenkranz Scherer GmbH | Lammert Scherer GmbH | Zentner Scherer GmbH hinweisen und Rosenkranz Scherer GmbH | Lammert Scherer GmbH | Zentner Scherer GmbH unverzüglich benachrichtigen, damit Rosenkranz Scherer GmbH | Lammert Scherer GmbH | Zentner Scherer GmbH ihre Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Rosenkranz Scherer GmbH | Lammert Scherer GmbH | Zentner Scherer GmbH die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.

5.8.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist die jeweilige Rosenkranz Scherer GmbH | Lammert Scherer GmbH | Zentner Scherer GmbH berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware zurückzuverlangen.

6. Beanstandungen

Reklamationen aufgrund von Preis- und/oder Mengendifferenzen, Transportschäden, Zustellverzögerungen u.ä. sind der Rosenkranz Scherer GmbH | Lammert Scherer GmbH | Zentner Scherer GmbH unverzüglich nach Erhalt der Ware, spätestens jedoch nach 14 Tagen, unter der Angabe folgender Daten in Schriftform mitzuteilen: Kundennummer, Rechnungs-/Lieferscheinnummer, Datum, sowie Art und Umfang der reklamierten Ware.

7. Haftungsbegrenzung

Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die er, sein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs insbesondere aus Verzug, sonstiger Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und aus Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

8. Gewährleistung

8.1 Der Käufer einer mangelhaften Sache kann zunächst nur die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen (Nacherfüllung). Der Verkäufer kann, die dem Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; auch diese kann der Verkäufer wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern.

Liefert der Verkäufer zum Zweck der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, hat der Käufer die mangelhafte Sache herauszugeben und Wertersatz für die gezogene Nutzung zu leisten. Für die Ermittlung des Wertes der Nutzung kommt es auf die zeitanteilige, lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an.

8.2 Ist der zweimalige Nacherfüllungsanspruch fehlgeschlagen, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Entscheidet sich der Käufer für den Rücktritt vom Vertrag, so hat er die mangelhafte Sache zurückzugewähren und Wertersatz für die gezogene Nutzung zu leisten. Für die Ermittlung des Wertes der Nutzung kommt es auf die zeitanteilige, lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an.

9. Rückgabe der Ware/Umtausch

Rücknahmen (unabhängig von Ziffer 4 und 5) können nur erfolgen, wenn die Waren in Originalverpackung und in einwandfreiem, ungebrauchtem und wiederverkaufsfähigem Zustand sind und aus der aktuellen Modellreihe stammen. 

Die Rechte aus Gewährleistung oder verbraucherschützenden Regelungen (z. B. Fernabsatzverträge) bleiben hiervon unberührt. 

Ein Warenumtausch für Hygieneartikel, Trinknahrung und Sondennahrung ist ausgeschlossen. Aus der Rücknahme oder dem Umtausch resultierende Gutschriften werden nur gegen laufende Geschäfte/Warenlieferungen verrechnet. Die Kosten der Rücklieferung trägt soweit dies gesetzlich zulässig ist – der Kunde.

10. Verjährung bei gebrauchten Sachen

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei gebrauchten Sachen beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht für Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise erstmals für ein Bauwerk verwendet werden.

11. Verbraucherschlichtung

Die Rosenkranz Scherer GmbH beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Streitigkeiten über den geschlossenen Vertrag und dessen Ausführung für die Rosenkranz Scherer GmbH können vor der Vermittlungsstelle:

Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main

Bockenheimer Landstraße 21

60325 Frankfurt am Main

Tel.: 069 97172-818

verhandelt werden.

11.1 Die Lammert Scherer GmbH beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Streitigkeiten über den geschlossenen Vertrag und dessen Ausführung für die Lammert Scherer GmbH können vor der Vermittlungsstelle:

Handwerkskammer Rheinhessen

Dagobertstraße 2

55116 Mainz

Telefon +49 6131-9992-0

verhandelt werden.

11.2 Die Zentner Scherer GmbH beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Streitigkeiten über den geschlossenen Vertrag und dessen Ausführung für die Rosenkranz Scherer GmbH können vor der Vermittlungsstelle:

Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main 

Bockenheimer Landstraße 21

60325 Frankfurt am Main

Tel.: 069 97172-818

verhandelt werden.

12. Gerichtsstand

12.1.Gerichtsstand für die Rosenkranz Scherer GmbH ist für beide Teile Bad Homburg. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

12.2. Gerichtsstand für die Lammert Scherer GmbH ist für beide Teile Mainz. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

12.3. Gerichtsstand für die Zentner Scherer GmbH ist für beide Teile ist Rodgau. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

13. Sonstiges

Nebenabreden bedürfen grundsätzlich der Schriftform und sind von beiden Vertragspartnern abzuzeichnen.

Teil B: Besonderer Teil (mietweise Überlassung von Hilfsmitteln)

Die mietweise Überlassung des Hilfsmittels an den Kunden erfolgt aufgrund der nachstehenden Geschäftsbedingungen. 

Pflichten der Rosenkranz Scherer GmbH | Lammert Scherer GmbH | Zentner Scherer GmbH

(1) Das Rosenkranz Scherer GmbH | Lammert Scherer GmbH | Zentner Scherer GmbH überlässt dem Kunden das Hilfsmittel für die vereinbarte Mietzeit. Sie wird den Mietgegenstand in einwandfreiem und betriebsfähigem Zustand mit den erforderlichen Unterlagen übergeben sowie den Kunden in die Handhabung des Hilfsmittels einweisen. 

(2) Das Rosenkranz Scherer GmbH | Lammert Scherer GmbH | Zentner Scherer GmbH hat den Mietgegenstand während der Mietzeit in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten.

Pflichten des Kunden 

(1) Der Kunde verpflichtet sich, den Mietgegenstand ausschließlich bestimmungs-, sachgemäß und pfleglich zu behandeln, sowie die Nutzung durch Dritte zu verhindern. 

(2) Der Kunde hat den Mietgegenstand gegen Diebstahl zu sichern und vor Feuer zu schützen. Der Abschluss von entsprechenden Versicherungen wird empfohlen. 

(3) Der Kunde ist verpflichtet, dem Rosenkranz Scherer GmbH | Lammert Scherer GmbH | Zentner Scherer GmbH jede Beschädigung der Mietsache unverzüglich anzuzeigen, unabhängig davon, ob diese auf natürlichem Verschleiß beruht oder vom Kunden oder dritten Personen zu vertreten ist. Die Benutzung eines beschädigten oder nicht in betriebssicheren Zustand befindlichen Hilfsmittels ist unzulässig. Bei Beschädigungen durch Dritte ist der Rosenkranz Scherer GmbH | Lammert Scherer GmbH | Zentner Scherer GmbH unverzüglich ein Schadensprotokoll mit Namen und Adresse des Verursachers zu übermitteln. 

(4) Adress- und Namensänderungen sowie die Ausfuhr des Hilfsmittels in das Ausland sind der Rosenkranz Scherer GmbH | Lammert Scherer GmbH | Zentner Scherer GmbH unverzüglich mitzuteilen. Darüber hinaus ist die Rosenkranz Scherer GmbH | Lammert Scherer GmbH | Zentner Scherer GmbH unverzüglich zu unterrichten, sobald die medizinischen Gründe für die Verwendung des Hilfsmittels entfallen. 

Haftung 

(1) Der Kunde haftet für alle Beschädigungen des Mietgegenstandes, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit und nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch auftreten. In diesen Fällen hat der Kunde die entstandenen Schäden auf eigene Kosten durch die Rosenkranz Scherer GmbH | Lammert Scherer GmbH | Zentner Scherer GmbH beseitigen zu lassen. 

(2) Der Kunde haftet für alle Schäden, die daraus entstehen, dass das Hilfsmittel durch Dritte genutzt oder nicht hinreichend gegen Diebstahl, Feuer und Wasser   gesichert ist. 

(3) Der Kunde haftet für den Verlust des Mietgegenstandes, wenn der Verlust auf Umstände zurückzuführen ist, die der Kunde zu vertreten hat. Im Übrigen haftet der Kunde für eine ordnungsgemäße, ggf. trockene Unterbringung des Hilfsmittels. 

(4) Der Kunde oder seine Erben haften für Schäden, die der Rosenkranz Scherer GmbH | Lammert Scherer GmbH | Zentner Scherer GmbH dadurch entstehen, dass sie nicht rechtzeitig gemäß § 5 Absatz 4 Satz 2 dieser Bedingungen informiert wurde. 

(5) Rosenkranz Scherer GmbH | Lammert Scherer GmbH | Zentner Scherer GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die dadurch eintreten, dass der Mietgegenstand nicht bestimmungsgemäß oder sachgerecht verwendet wurde. 

Gewährleistung 

(1) Rosenkranz Scherer GmbH | Lammert Scherer GmbH | Zentner Scherer GmbH leistet Gewähr für die Güte und Funktionsfähigkeit des Hilfsmittels im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung. 

(2) Offensichtliche Mängel müssen der Rosenkranz Scherer GmbH | Lammert Scherer GmbH | Zentner Scherer GmbH unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vierzehn Tagen nach Lieferung mitgeteilt werden. Die mangelhaften Gegenstände sind unverändert zur Besichtigung durch die Rosenkranz Scherer GmbH | Lammert Scherer GmbH | Zentner Scherer GmbH bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die in Satz 1 geregelten Bestimmungen schließt jede Gewährleistung aus. 

Reparaturen 

(1) Sämtliche Reparaturen sind von der Rosenkranz Scherer GmbH | Lammert Scherer GmbH | Zentner Scherer GmbH oder einer von ihm beauftragten Person oder Firma auszuführen. Der Mietgegenstand darf weder vom Kunden noch von einer dritten Person geöffnet oder repariert werden. 

(2) Die Rosenkranz Scherer GmbH | Lammert Scherer GmbH | Zentner Scherer GmbH stellt dem Kunden für die Dauer der Reparatur einen anderen, entsprechenden Mietgegenstand zur Verfügung, sofern ihm dies möglich ist. Für die Dauer der Reparatur ist der Kunde ebenso wenig von der Zahlung der Miete befreit wie beim Verlust des Mietgegenstandes, soweit die Beschädigung oder der Verlust von ihm zu vertreten sind. In diesen Fällen hat der Kunde die Reparaturkosten zu tragen. 

Kündigung 

(1) Die Rosenkranz Scherer GmbH | Lammert Scherer GmbH | Zentner Scherer GmbH ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Kunde den Mietgegenstand unsachgemäß gebraucht oder den Mietgegenstand Dritten ohne schriftliche Zustimmung der Rosenkranz Scherer GmbH | Lammert Scherer GmbH | Zentner Scherer GmbH überlässt oder eine rückständige Miete trotz schriftlicher Aufforderung zur Zahlung innerhalb von einer Woche nicht bezahlt. 

(2) Im Fall der fristlosen Kündigung hat die Rosenkranz Scherer GmbH | Lammert Scherer GmbH | Zentner Scherer GmbH das Recht, den Mietgegenstand unverzüglich zurückzufordern. Wird der Mietgegenstand nicht innerhalb von 2 Werktagen zurückgebracht, so hat die Rosenkranz Scherer GmbH | Lammert Scherer GmbH | Zentner Scherer GmbH das Recht, den Mietgegenstand auf Kosten des Kunden abholen zu lassen. 

Teil C: Besonderer Teil (Berücksichtigung der Mitgliedschaft des Kunden in der Gesetzlichen Krankenkasse oder der Privaten Krankenversicherung)

Gesetzliche Krankenkassen 

(1) Soweit eine gesetzliche Krankenkasse als Kostenträger in Betracht kommt, gelten die mit den Kassen ausgehandelten Rahmen- bzw. Dienstleistungsverträge. Soweit erforderlich, erstellt die Rosenkranz Scherer GmbH | Lammert Scherer GmbH | Zentner Scherer GmbH einen Kostenvoranschlag zur Einreichung bei der Krankenkasse. 

(2) Der Kunde übernimmt alle Kosten selbst, die von der Kasse nicht erstattet werden. Die Höhe, der von der Kasse nicht gedeckten Kosten werden entweder von der Krankenkasse oder von der Rosenkranz Scherer GmbH | Lammert Scherer GmbH | Zentner Scherer GmbH nachgewiesen, sobald die Entscheidung der Kasse vorliegt. Maßgebend sind insoweit die zwischen der Rosenkranz Scherer GmbH | Lammert Scherer GmbH | Zentner Scherer GmbH und der Krankenkasse vereinbarten Mietpreise bzw. die üblichen Preise. 

(3) Der Auftrag gilt nur unter der Bedingung, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt oder die Kosten vom Kunden selbst bezahlt werden. 

(4) Regelungen, die die Rosenkranz Scherer GmbH | Lammert Scherer GmbH | Zentner Scherer GmbH durch die Versorgungsverträge mit den gesetzlichen Krankenkassen geschossen hat, können diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen modifizieren.

Private Krankenversicherung 

Das unter dem Punkt Gesetzliche Krankenkasse Vereinbarte gilt nicht, sofern der Kunde privat krankenversichert ist. Die Leistungen erfolgen dann ausschließlich aufgrund eines privaten Auftrags. Dem Kunden bleibt es überlassen, Kostenerstattungsansprüche gegen seine Versicherung geltend zu machen. Die Wirksamkeit des Auftrags und die Fälligkeit der Vergütung werden hierdurch nicht berührt.

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestandteile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder sich als undurchführbar erweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.


Stand 10.12.2025