der Rosenkranz Scherer GmbH
1. Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle elektronisch, telefonisch, per Brief, per Telefax, per E-Mail oder durch persönlichen Kontakt mit der Firma Rosenkranz Scherer GmbH übermittelten Bestellungen durch Kunden. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Abweichende entgegenstehende oder ergänzende AGB’s oder kundenseitige Bestimmungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.
2. Lieferung
Die Lieferung der bestellten Waren/Dienstleistungen erfolgt schnellstmöglich. Für eventuelle Lieferverzögerungen, bedingt durch Produktions- und/oder Lieferverzögerung von Zulieferanten und daraus resultierende Folgen, sowie resultierend aus höherer Gewalt übernimmt die Rosenkranz Scherer GmbH keine Haftung. Die Lieferung erfolgt durch persönliche Übergabe oder per Paketdienst. Auf ausdrücklichen Wunsch und Risiko des Kunden auch mit anderen Transportdiensten.
3. Preise, Zahlungsmodalitäten, Abnahme, Verzug und Eigentumsvorbehalt
3.1 Die angegebenen Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein. Soweit zwischen Vertragsabschluss und dem Lieferdatum mehr als vier Monate liegen, gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise.
3.2 Die Rosenkranz Scherer GmbH behält sich vor, gegebenenfalls Abschlagszahlungen und/oder Kautionen, sowie Vorauskasse zu verlangen.
3.3 Alle Rechnungen der Rosenkranz Scherer GmbH sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Abschlagszahlungen und/oder Kautionen sind sofort zahlbar. In jedem Fall ist die Zahlung in bar oder auf ein von der Rosenkranz Scherer GmbH benanntes Konto zu entrichten. Danach kommt der Käufer in Verzug. Bei Zahlungsverzug erhebt die Rosenkranz Scherer GmbH eine Mahngebühr in Höhe von € 5,00 pro Mahnstufe und behält sich das Recht vor, die Forderung ab der dritten Mahnstufe dem Inkassobüro Creditreform Bad Homburg zur Realisierung zu übergeben, wodruch weitere erhebliche Kosten zu Lasten des Käufers entstehen.
3.4 Der Auftraggeber ist zur Abnahme der Kaufsache verpflichtet. Die Abnahmeverpflichtung ist als Hauptleistungspflicht im Gegenseitigkeitsverhältnis sofort zu erfüllen.
3.5 Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware im Eigentum der Rosenkranz Scherer GmbH.
4. Beanstandungen
Reklamationen aufgrund von Preis- und/oder Mengendifferenzen, Transportschäden, Zustellverzögerungen u.ä. sind der Rosenkranz Scherer GmbH unverzüglich nach Erhalt der Ware, spätestens jedoch nach 14 Tagen, unter der Angabe folgender Daten in Schriftform mitzuteilen: Kundennummer, Rechnungs-/Lieferscheinnummer, Datum, sowie Art und Umfang der reklamierten Ware.
5. Haftungsbegrenzung
Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die er, sein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs insbesondere aus Verzug, sonstiger Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und aus Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
6. Gewährleistung
6.1 Der Käufer einer mangelhaften Sache kann zunächst nur die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen (Nacherfüllung). Der Verkäufer kann die dem Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; auch diese kann der Verkäufer wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern.
Liefert der Verkäufer zum Zweck der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, hat der Käufer die mangelhafte Sache herauszugeben und Wertersatz für die gezogene Nutzung zu leisten. Für die Ermittlung des Wertes der Nutzung kommt es auf die zeitanteilige, lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an.
6.2 Ist der zweimalige Nacherfüllungsanspruch fehlgeschlagen, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Entscheidet sich der Käufer für den Rücktritt vom Vertrag, so hat er die mangelhafte Sache zurück zu gewähren und Wertersatz für die gezogene Nutzung zu leisten. Für die Ermittlung des Wertes der Nutzung kommt es auf die zeitanteilige, lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an.
7. Rücklieferung/Umtausch
Rücknahmen (unabhängig von Ziffer 4 und 5) können nur erfolgen, wenn die Waren in Originalverpackung und in einwandfreiem, ungebrauchtem und wiederverkaufsfähigem Zustand sind und aus der aktuellen Modellreihe stammen. Von der Rücknahme ausgeschlossen sind Hygieneartikel. Aus der Rücknahme oder dem Umtausch resultierende Gutschriften werden nur gegen laufende Geschäfte/Warenlieferungen verrechnet. Die Kosten der Rücklieferung trägt der Käufer.
8. Verjährung bei gebrauchten Sachen
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei gebrauchten Sachen beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht für Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise erstmals für ein Bauwerk verwendet werden.
9. Verbraucherschlichtung
Die Rosenkranz Scherer GmbH beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Streitigkeiten über den geschlossenen Vertrag und dessen Ausführung können vor der Vermittlungsstelle:
Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main
Bockenheimer Landstraße 21
60325 Frankfurt am Main
Tel.: 069 97172-818)
verhandelt werden.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Teile ist Bad Homburg. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
11. Sonstiges
Nebenabreden bedürfen grundsätzlich der Schriftform und sind von beiden Vertragspartnern abzuzeichnen.
12. Salvatorisch Klausel
Sollten einzelne Bestandteile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder sich als undurchführbar erweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.